ROAD@DHBW

Kompetenzzentrum für Repositorium und Open Access Dienstleistungen

Ein gemeinsamer Service der DHBW Bibliotheken - Erfolgsfaktor für Studium, Lehre und Forschung. 
Wir stehen für Fachinformation und innovativen Service, digital und vor Ort.

Auf dieser Seite finden Sie:

Welche Dokumente können veröffentlicht werden?

Wie geht der Veröffentlichungsprozss vor sich?

Kann er Zugriff auf den Volltext beschränkt werden?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Publikationen auf dem DHBW Repositorium veröffentlichen

Das Repositorium der DHBW steht grundsätzlich allen Lehrenden sowie Mitarbeitenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Publikationen sollen wissenschaftlichen Charakter besitzen. Studien- und Abschlussarbeiten von Studierenden können derzeit nicht aufgenommen werden. 

Welche Dokumente können auf dem Repositorium eingestellt werden?

Die DHBW Bibliotheken betreiben das Online-Publikations-System (OPUS) als institutionelles Repositorium für alle Veröffentlichungen der DHBW. Dazu zählen:

  • wissenschaftliche Arbeiten von Angehörigen der DHBW wie Aufsätze, Monographien, Reports, Beiträge in Sammelwerken, Kongressbeiträge, Forschungsarbeiten, Dissertationen u.a.
  • Schriftenreihen der DHBW
  • Veröffentlichungen aus der Forschung und Einrichtungen der DHBW

Wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden (Studienarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten) können vorerst nicht auf dem DHBW Repositorium eingestellt werden.

 

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Dokumententypen

  • Arbeitspapier
  • Ausgabe (Heft, Band) einer Zeitschrift, Schriftenreihe
  • Beitrag in einer (nichtwissenschaftlichen) Zeitung oder Zeitschrift
  • Bericht (Projektberichte, Reports, technische Dokumentationen)
  • Bild
  • Buch (Monografie)
  • Dissertation oder Habilitation
  • Konferenzveröffentlichung (Konferenzbeiträge, Proceedings, Abstracts, Poster)
     

 

  • Lehrmaterial
  • Patent
  • Rezension
  • Sonstiges
  • Teil eines Buches (Buchkapitel, Beiträge in Sammelwerken)
  • Ton
  • Video
  • Vorlesung
  • Wissenschaftlicher Artikel (in einer Fachzeitschrift, Schriftenreihe)
  • Zeitschrift, Schriftenreihe



 

Wie geht der Veröffentlichungsprozess vor sich?

Mit der Veröffentlichung räumt der Autor der DHBW bestimmte Nutzungsrechte ein. Darüber hinaus obliegt den Autor*innen die Pflicht zu klären, ob Urheber- oder Verwertungsrechte Dritter verletzt werden und ggf. deren Einverständnis einzuholen. Zunächst müssen also die rechtlichen Bedingungen für eine Veröffentlichung im Repositorium der DHBW prüfen und ggf. klären. 

Nun erfolgt die eigentliche Veröffentlichung. Klicken Sie auf der OPUS-Startseite auf das Menü „Veröffentlichen“. Sie werden zunächst aufgefordert, einen Dokumenttyp auszuwählen. Direkt darunter können Sie Ihr(e) Dokument(e) hochladen. Mit Setzen des Hakens im Feld „Einverständniserklärung“ anerkennen Sie die rechtlichen Bedingungen zur Veröffentlichung des Dokumentes in OPUS.

Es folgt ein Eingabeformular, in das verschiedene bibliographische Daten zu Ihrer Veröffentlichung (sog. Metadaten) abgefragt werden. Sie dienen der Beschreibung Ihrer Veröffentlichung in Bibliothekskatalogen und Suchmaschinen. Abhängig vom Dokumenttyp sind einige der Felder Pflichtfelder und müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Machen Sie so genaue Angaben wie möglich. 

Zum Beispiel werden erfasst: 

  • der Autor oder die Autoren der Veröffentlichung 
  • der Titel der Veröffentlichung
  • eine inhaltliche Kurzbeschreibung
  • die Sprache, Erscheinungsjahr und ggf. Verlag
  • Schlagworte, die den Inhalt der Veröffentlichung beschreiben
  • ggf. Zugriffsbeschränkungen auf den Volltext
  • die Lizenz, d.h. unter welchen Bedingungen die Veröffentlichung weiter genutzt werden darf

Zum Abschluss der Datenerfassung werden Ihnen Ihre Eingaben noch einmal angezeigt. Sie können die Eingaben zu Ihrem Dokument prüfen, gegebenenfalls ändern und direkt abspeichern.

Der Eintrag wird formal auf Richtigkeit geprüft und erst dann freigeschaltet, Sie erhalten eine entsprechende Information über die erfolgte Freigabe per E-Mail.

Kann der Zugriff auf den Volltext der Veröffentlichung beschränkt werden? 

Ist keine Open-Access-Veröffentlichung gewünscht oder urheberrechtlich möglich, können Sie Ihr Dokument in OPUS mit einer Zugriffsbeschränkung eintragen. 

Auch ein bibliografischer Nachweis ohne Volltextzugriff ist möglich und erwünscht.

Sind Zugriffsbeschränkungen gewünscht, wählen Sie im Eingabeformular unter Open Access bitte "Closed Access" aus.

Welche rechtlichen Bedingungen sind zu beachten? 

Durch Setzen des Hakens der Einverständniserklärung anerkennen Sie die folgenden rechtlichen Bedingungen:

  1. Eine Veröffentlichung über das Online-Publikations-System (OPUS) der DHBW setzt die dauerhafte Übertragung des einfachen Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung des Dokuments im Internet durch den Urheber an den Betreiber voraus. Darüber hinaus steht es dem Verfasser uneingeschränkt frei, das vollständige Werk vor oder nach dem Erscheinen gegebenenfalls verändert oder in Auszügen anderweitig gedruckt oder elektronisch zu veröffentlichen.
     
  2. Der Autor räumt dem Betreiber des Online- Publikations-Systems folgende Nutzungsrechte ein: 
    • das Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken,
    • das Recht zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten) und im Falle der Veröffentlichung,
    • das einfache Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen gemäß §19a UrhG,
    • das Recht zur Meldung sowie Übergabe an eine Langzeitarchivierungsstelle,
    • das Recht, die Metadaten, insbesondere Abstract und Inhaltsverzeichnis, unbeschränkt jedermann zugänglich und nutzbar zu machen.
       
  3. Der Betreiber verpflichtet sich, die Autoren bei ihren Publikationsvorhaben zu unterstützen,  die Dokumente zu archivieren und unter vertretbarem Aufwand dauerhaft verfügbar zu halten. Für den Inhalt der Dokumente sind ausschließlich die Autoren und Herausgeber verantwortlich.
     
  4. Den Autoren bzw. dem Herausgeber der Publikation obliegt die Pflicht, vorab eventuell betroffene Urheber- und Verwertungsrechte sowie enen eventuell vorhandenen Geheimnisschutz Dritter zu klären bzw. deren Einverständnis einzuholen. Erhält der Autor Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzt er die Bibliothek unverzüglich davon in Kenntnis. Die DHBW Bibliotheken haften nicht für aus der Verletzung von Urheber- und Verwertungsrechten resultierende Schäden.
     
  5. Die Urheberrechte der Autoren bleiben gewahrt. Durch Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz können bestimmte Nutzungsrechtezu Gunsten der Allgemeinheit ausgeübt werden. Die Veröffentlichung auf dem Online-Publikations-System der Bibliothek steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monographien sowie auf anderen Servern nicht entgegen.
     
  6. Die Metadaten der auf dem Online-Publikations-System veröffentlichten Dokumente dürfen von jedermann über die OAI-Schnittstelle abgerufen, gespeichert und - gegebenenfalls in angereicherter Form oder in Auswahl - Dritten verfügbar gemacht werden. Im Falle der elektronischen Erstveröffentlichung auf dem Online-Publikations-System ist ein Link zur Frontdoor der Ressource auf dem Online-Publikations-System in Form der URL bzw. URN anzugeben.
     
  7. Bereits publizierte Dokumente werden i. d. R. nicht vom Server gelöscht. Bei Zweitpublikationen und Preprints kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines wichtigen rechtlichen Grundes der Online-Zugriff eingeschränkt werden. Preprints können auch aus inhaltlichen Gründen von den Autoren oder den Herausgebern zurückgezogen werden. Die Dokumente verbleiben jedoch im Archiv.

 

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